Aktuelles

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26. Februar 2024 - Ihr Antennenanschluss

Wir müssen Ihnen mitteilen, dass aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen und Regelungen das Nebenkostenprivileg wegfallen wird. Ab dem 1. Juli 2024 werden
die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgedeckt sein.

Um sicherzustellen, dass Sie auch ab dem 01. Juli 2024 Zugang zu Kabelfernsehen haben, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt einen Direktvertrag (Neuvertrag) mit dem Kabelnetzbetreiber, der Firma Kabel- & Medienservice Jungnickel, abschließen. Dieser Vertrag beinhaltet die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen, die Sie dann direkt an den Kabelnetzbetreiber entrichten müssen. Die Zahlung der Antennengebühr an den Vermieter entfällt ab Juli 2024.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung benötigen, ist die Firma Jungnickel unter der Telefonnummer 03772/21215, über die E-Mail-Adresse info@jungnickel.tv oder selbstverständlich auch persönlich in den Büroräumen auf der Prof.-Dr.-Konrad-Zuse-Straße 15 im Schneeberger Gewerbegebiet für Sie da.

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